Der gelbe Schein, wie wir ihn kennen, gehört der Vergangenheit an. Ab dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU – für Arbeitgeber verpflichtend. Was Arbeitnehmer darüber wissen sollten.

Von Luisa Nieder

Wie sehen die neuen Regelungen aus?

Für gesetzlich Krankenversicherte ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 1. Januar 2023 den „Gelben Schein“. Das bedeutet, Arbeitgeber erhalten von erkrankten Mitarbeitern keine AU-Bescheinigungen mehr in Papierform. Sie sind dazu verpflichtet, die AU-Daten ihrer Beschäftigten selbst elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen, erklärt die AOK.

Was müssen Beschäftigte im Krankheitsfall tun?

Bislang haben Erkrankte drei Bescheinigungen vom Arzt in Papierform erhalten: für den Arbeitgeber, die gesetzliche Krankenkasse und für die eigenen Unterlagen. Dem Arbeitgeber und der Krankenkasse mussten sie den gelben Schein selbst vorlegen.

So läuft es nun ab: Beschäftigte unterliegen weiterhin der Pflicht, sich rechtzeitig beim Arbeitgeber krank zu melden und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen, betont die Techniker-Krankenkasse. Die Arztpraxen übermitteln alle wichtigen Informationen zur Arbeitsunfähigkeit an die gesetzlichen Krankenkassen, wo die Arbeitgeber die Krankmeldung schließlich elektronisch abrufen.

Welche Vorteile hat die eAU?

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe erklärt, dass die eAU nicht nur Beschäftigte, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen entlasten soll. Diese können die Arbeitsunfähigkeit damit lückenlos dokumentieren und die Auszahlung von Krankengeld vereinfachen.

Gibt es noch Bescheinigungen auf Papier?

Laut der AOK erhalten Beschäftigte vom Arzt weiterhin einen Papierausdruck, den sie in ihren eigenen Unterlagen abheften sollen. Außerdem gilt die digitale Krankmeldung nicht für Minijobber in Privathaushalten und diejenigen, die Arbeitslosengeld beziehen. Auch die Bescheinigungen für kranke Kinder von Beschäftigten bleiben weiterhin in Papierform.

Welche Regelungen gelten für Privatpatienten?

Privatpatienten sind vom neuen Verfahren nicht betroffen. Hier bleibt alles beim Alten: Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform und sind selbst dafür verantwortlich, diese an den Arbeitgeber und die private Krankenversicherung zu versenden.