Der Bundestag hat das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Wie soll das neue Gesetz Angehörige entlasten? Und wie soll es überhaupt finanziert werden? Tagger liefert Antworten zum PUEG.

Von Philipp Hartwig

Wie soll die die Reform der Pflegeversicherung ablaufen?

Das Bundesgesundheitsministerium spricht hier von „zwei Schritten“. Im ersten Schritt soll die Finanzierung gesichert werden. Dafür werden ab dem 1. Juli 2023 die Beiträge der Pflegeversicherung um 0,35% angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Beiträge dann erneut angehoben werden. Davon profitieren sollen Betroffene dann schon ab dem 1. Januar 2024.

Wie beeinflussen eigene Kinder den Beitragssatz?

Je mehr Kinder ein Mensch hat, desto niedriger fällt der Beitrag aus. So zahlen Menschen ohne Kinder den Höchstsatz von 4%. Bürger:innen mit fünf oder mehr Kindern hingegen zahlen nur 2,4% für die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt in jedem Fall 1,7% der Abgaben. Die Kinder werden so lange mit eingerechnet, bis sie ihr 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. Die genaue Staffelung finden Sie in der folgenden Tabelle.

Mitglieder ohne Kinder4% (Arbeitnehmeranteil: 2,3%)
Mitglieder mit einem Kind3,4% (Arbeitnehmeranteil: 1,7%)
Mitglieder mit zwei Kindern3,15% (Arbeitnehmeranteil: 1,45%)
Mitglieder mit drei Kindern2,9 % (Arbeitnehmeranteil: 1,2%)
Mitglieder mit vier Kindern2,65% (Arbeitnehmeranteil: 0,95%)
Mitglieder mit fünf oder mehr Kindern2,4% (Arbeitnehmeranteil: 0,7%)

Was ändert sich für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige sollen durch die Reform entlastet werden. Dafür werden das Pflegegeld und die Leistungen für ambulant Gepflegte um 5% angehoben. Auch beim Pflegeunterstützungsgeld ändert sich etwas. Künftig können Angehörige bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiges Familienmitglied in Anspruch nehmen. All diese Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2024.

Was ändert sich für Pflegebedürftige?

Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige, die in Einrichtungen, wie einem Altersheim, leben höhere Zuschläge. Die Sätze der Pflegekasse werden an der Verweildauer der zu Pflegenden berechnet. Je länger eine Person stationär betreut wird, desto höher der Zuschlag. Außerdem soll das komplizierte Verfahren zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit vereinfacht werden.

Wie sollen Familien mit pflegebedürftigen Kindern unterstützt werden?

Die betroffenen Familien sollen ab dem 1. Januar 2024 einen Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben. So soll gewährleistet werden, dass die Kinder auch Pflege erhalten, wenn es die Familienmitglieder verhindert sind.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegereform-beschluss-bundestag-26-05-23.html