Das neue Jahr hat gestartet. Etwas, dass mit dem Jahreswechsel außerdem in Kraft getreten ist, ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nun stehen Immobilieneigentümer und Verbraucher vor zahlreichen Neuerungen, was ihre Heizsysteme betreffen. Alle wichtigen Informationen zum Heizungsgesetz auf einen Blick.


 
Von Lara de Reuver


 Was ist das Gebäudeenergiegesetz?


 Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft Heizungsgesetz genannt, stellt klar, dass nur noch Heizanlagen eingebaut werden sollen, die über einen längeren Zeitraum hinweg sicherstellen können, dass mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Damit will die Ampel-Regierung in den kommenden Jahren das Heizen in Deutschland energieeffizienter und nachhaltiger machen. Die Vorschriften des GEG gelten zunächst ausschließlich für Neubauten.

Bereits bestehende Heizsysteme sollen hingegen von dem Gesetz unberührt bleiben und können weiterhin in Betrieb genommen werden. Ebenso sollen Reparaturen alter Systeme, die diese neuen Anforderungen nicht erfüllen, weiterhin gestattet sein

Bedeutet das neue Gesetz direkt eine neue Heizanlage?


 Die allermeisten Hauseigentümer müssen erst einmal nichts tun. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Aber: „Das neue Gebäudeenergiegesetz schafft keine Pflicht, bestehende Heizungen auszutauschen. Eine solche Pflicht kommt erst ab dem Jahr 2045“, so in der Mitteilung des Bundes. Den einzelnen Städten und Kommunen ist es selbst überlassen eine eigene Wärmeplanung zu erstellen. Dafür haben diese mit über 100.000 Einwohnern bis zu dem 30. Juni 2026 Zeit. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Sie legen beispielsweise fest, ob in einem Gebiet der Anschluss an ein Fernwärmenetz voraussichtlich möglich sein wird, ob die Wärmeversorgung voraussichtlich dezentral erfolgt. Wichtig ist auch die Entscheidung, ob in einem Gebiet gegebenenfalls das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird. Den Eigentümer:innen ist es dann überlassen, ob sie das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung nutzen wollen – oder sich für eine andere technische Lösung entscheiden.


 Inwieweit wird eine neue Heizung gefördert?


 
Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis Ende 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Damit möchte der Bund bewähren, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können.


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 Welche Konsequenzen hat das GEG für Mieter und Studierende?


 
Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadrat im Monat maximal um 50 Cent steigen. Für junge Studenten kann dies bedeuten, dass zukünftige Wohnungen oder Wohnheime energieeffizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden müssen. Dies kann sich positiv auf den Energieverbrauch und die Kosten auswirken. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Auswirkungen des Gesetzes auf junge Studenten von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Art des Wohnraums und den individuellen Umständen. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, sich dazu vor Ort von dem Mietverein beraten zu lassen.