Im September 2022 versprach die Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 200€ für Studierende. Sie sollte als Ausgleich für die hohen Energiekosten dienen. Bis heute warten die Empfänger auf das Geld. Was Studierende darüber wissen sollten.
Von Charlotte Schulte
Wer bekommt die Einmalzahlung?
Laut des Bundesamtes für Bildung und Forschung (BMBF) erhält jeder Studierende die Einmalzahlung, unabhängig davon, ob bereits BAföG bezogen wird oder nicht. Voraussetzung ist, dass man im Dezember 2022 an einer Hochschule oder Universität in Deutschland eingeschrieben ist. Zusätzlich bekommen auch Berufsschüler die Auszahlung. Diese müssen zum Tag der Auszahlung an einer Berufsschule angemeldet sein und einen mehrjährigen Abschluss anstreben.
Warum erhalten Studierende und Berufsschüler die Einmalzahlung?
Die Einmalzahlung der Bundesregierung ist eine Antwort auf die steigenden Strom-, Heiz- und Lebensmittelkosten. Damit sollen die Empfänger entlastet werden. Der Staat stellt für dieses Vorgehen rund 700 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie empfängt man die Zahlung?
Die Einmalzahlung soll über eine digitale Plattform zu empfangen sein. Weitere Details sind dazu noch nicht bekannt. Derzeit sind Bund und Länder in Gesprächen über weitere Entwicklungen. Auf dieser digitalen Plattform kann das Geld dann auch beantragt werden.
Wann kommt die Entlastung?
Die Einmalzahlung sollte bereits im Jahr 2022 ausgezahlt werden. Nun hofft das Bundesministerium für Bildung und Forschung darauf, dass das Geld noch Anfang des Jahres ankommen wird. Ob das wirklich funktioniert, bleibt abzuwarten.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Das BMBF gibt an, dass die 200 Euro der Einmalzahlung nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Auszahlung wird nicht versteuert. Durch die Einmalzahlung werden keine weiteren Leistungen der Empfänger gekürzt, so ein Sprecher des Bundesamtes für Bildung und Forschung.
Bildquelle: pixabay
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