Ein Beitrag von Julia Crüsemann

Clubs und Diskotheken in NRW mussten wieder einmal unfreiwillig schließen. Das besagt die neue Corona-Verordnung, die Anfang Dezember in Kraft getreten ist. In der Gastronomie und im Einzelhandel gilt, nur wer geimpft oder genesen ist darf eintreten. Was das für Diskothekenbetreiber, Gastronomen und den Einzelhändler in der Region bedeutet hat Tagger Reporterin Julia Crüsemann zusammengefasst: