Bildunterschrift: Geschenke – Was sich in ihnen verbirgt weiß man nie. Und ob es dem Beschenkten gefällt auch nicht. (Bild: Bru-nO/pixabay)
Nicht gewollt, ungeliebt oder doppelt bekommen: Heiligabend ist auch die Zeit unnützer Geschenke. Wie wird man die wieder los? Umtauschen? Geht das so einfach? Wir von tagger.de erklären, welche Rechte Ihrbeim Umtausch habt und worauf Ihr achten solltet.
Von Matti Stahlbaum
Habe ich ein gesetzliches Umtauschrecht fürWeihnachtsgeschenke?
Nein, ein allgemeines gesetzliches Umtauschrecht gibtes nicht. Händler bieten aber oft freiwilligUmtauschmöglichkeiten an. Die sollten dann auf demKassenbon oder in den Geschäftsbedingungen vermerktsein. Hier unbedingt nachlesen!
Wie lange kann ich Weihnachtsgeschenkeumtauschen?
Die Fristen für den Umtausch legt erst einmal derHändler fest. Zur Weihnachtszeit verlängern aber vieleGeschäfte ihre Fristen – oft bis Mitte oder Ende Januar.
Kann ich online bestellte Geschenke zurückgeben?
Ja, für Online-Käufe gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 355 BGB) garantiert hier die Frist vom Zeitpunkt, an dem das Geschenk beimKäufer angekommen ist. Aber nicht beim Beschenkten.
Darf ich Geschenke ohne Kassenbon umtauschen?
In der Regel ist der Kassenbon nötig, um einenUmtausch nachzuweisen. Einige Händler akzeptierenjedoch auch andere Kaufbelege, wie Kontoauszügeoder Quittungen. Sonst muss man auf die Kulanz derHändler holen.
Was mache ich, wenn das Geschenk defekt ist?
Bei mangelhaften Produkten greift die gesetzlicheGewährleistung. Nach § 434 BGB könnt Ihr Reparatur,Ersatz oder – in bestimmten Fällen – eine Rückerstattungverlangen. Dies gilt für zwei Jahre ab Kaufdatum.
Kann ich personalisierte oder Sonderanfertigungenumtauschen?
Nein, personalisierte Geschenke oder Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, sie weisen Mängel auf.
Quellen:
Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Verbraucherzentrale NRW
Verbraucherzentrale (Telefon)
Bürgerliches Gesetzbuch
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