Bildunterschrift: Unerwartete hohe Rechnungen belasten Verbraucher (Quelle: Pixabay)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die SSS-Software Special Service GmbH wegen Ihrer Webseite „Service-Rundfunkbeitrag.de“ eine Unterlassungsklage eingereicht. Doch nun häufen sich bei der Verbraucherzentrale Anfragen zu einem anderen Service dieser GmbH, bei dem die Firma 100,10 € für eine einfache Datenübertragung berechnet.
Ein Bericht von Jonas Sasse
Wer umzieht und dafür Online-Services nutzt, muss vorsichtig sein! Online nach „Rundfunkbeitrag“ oder „Nachsendeauftrag“ gesucht und die Ersten gesponserten Seiten angeklickt, schon folgen teure Rechnungen. Ella Buljubasic aus Düsseldorf ist auf eine Webseite dieser GmbH hereingefallen und hat es erst gar nicht gemerkt.
Das Unternehmen hat mit dem Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Geld verdient. Ella erzählt: „Ich hatte für die Rundfunk-Abmeldung ganz normal bezahlt, hat auch alles geklappt. Aber, dann auf einmal, hab ich eine Mahnung bekommen, dass ich das gar nicht bezahlt hätte.” Erst mit der Mahnung wird Ella klar, dass sie nicht auf der original “rundfunkbeitrag.de” war. Verbraucher zahlen für Services wie Anmeldungen, Ummeldungen oder Abmeldungen ihres Beitragsservices eine Gebühr von 29,99 €, obwohl diese Dienstleistungen eigentlich kostenlos sind. Inzwischen wird die Website nicht mehr bei Google angezeigt. Durch eine Sammelklage der Verbraucherzentrale sollen Betroffene auch ihr Geld zurückbekommen. Doch es gibt noch weitere Services dieser GmbH.
100 Euro und zehn Cent
Ein Nachsendeauftrag bei der Post kostet momentan 37,90 € für 12 Monate. Nutzt man allerdings die Website „Service-Nachsendeauftrag.de“, werden 138 € in Rechnung gestellt. Dabei übermittelt die GmbH nur das von Ihnen ausgefüllte Formular an die Post. Diesen automatischen Vorgang lässt die Firma sich fürstlich bezahlen. Unsere schriftliche Bitte um eine Stellungnahme beantwortet die Firma nicht.
In der Onlinesuche ganz oben
Die Webseite wird in der Google-Suche gesponsert. Daher wird sie ganz oben angezeigt. Außerdem sieht die Seite auf den ersten Blick aus, als wär diese von der Post. Markus Hagge, von der Verbraucherzentrale-Niedersachsen, erklärt dazu: „Viele Menschen, die sich da auf dieser Webseite der SSS-Software Special Service GmbH umsehen, denken sie wären bei der Deutschen Post gelandet, das heißt sie befinden sich in einem Irrtum. Und dieser Irrtum wird, das ist nachvollziehbar, auch bewusst herbeigeführt.“
Immer mehr Dienstleistungen online
Mit der zunehmenden Verlagerung von Verwaltungsdienstleistungen ins Internet wird es immer einfacher, Behördengänge zu jeder Tages- und Nachtzeit online zu erledigen. Doch Vorsicht ist geboten: Der Verbraucherschützer warnt: „Es gibt Anbieter die erwecken den Eindruck als könnt man bei ihnen z.B. Kindergeld beantragen oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Das heißt, die tun so, als wären sie öffentliche Stellen oder Behörden.”
Die Verbraucherzentrale-Niedersachsen warnt vor der Webseite „Service-Nachsendeauftrag de“ und hält „das Angebot des Anbieters für rechtlich höchst bedenklich.“ Markus Hagge rät: „Geben sie nicht klein bei. Wenn sie den Irrtum feststellen, wenden sie sich dagegen. Sie sollten Rechnungen dieses Anbieters aber auch nicht ignorieren. Man sollte sich wirklich schon gegen solche Forderungen wehren und erklären, dass es hier keinen wirksamen Vertrag gibt.“ Er fügt hinzu: „Passt auf. Achtet genau darauf, ob das hier wirklich die echte Behörde ist oder das echte Unternehmen, an das ihr euch eigentlich wenden wollt.“
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