Bildunterschrift: Die Bezahlkarte – Politiker und Experten diskutieren derzeit kontrovers darüber. (Quelle: Pixabay)
Von Adrian Masi
Seit dem 7. Januar werden in NRW Bezahlkarten an Geflüchtete verteilt. Die Karte ist guthabenbasiert und wird monatlich mit 460€ aufgeladen. Zu beachten ist, dass Bargeld nur in kleinen Summen von 50€ abgehoben werden darf und das Online-Einkäufe von den Behörden bewilligt werden müssen. Laut derGemeinde Hövelhof spart die Kartetrotzdem Kosten und Zeit. Lena Frerichs von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. sieht das hingegen kritisch.

Pro: Zeitaufwand der Ämter wird verringert
Bisher mussten Empfänger von Sozialleistungen ihre Schecks persönlich abholen und bei der Bank in Bargeld umtauschen. Mit der Einführung der Bezahlkarte wird dieser Ablauf nun digitalisiert und vereinfacht. Die Karte ermöglicht den direkten und unkomplizierten Zugriff auf die Sozialleistungen, ohne den Umweg über die Bank. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und beschleunigt den gesamten Prozess.
Weniger Missbrauch von Sozialleistungen
Die Bezahlkarte trägt dazu bei, den Missbrauch von Sozialleistungen zu erschweren, indem sie unter anderem Auslandsüberweisungen ausschließt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Gelder für nicht vorgesehene Zwecke genutzt werden. Die Bezahlkarte trägt somit dazu bei, dass die Mittel wirklich dort ankommen, wo sie benötigt werden – bei den Geflüchteten vor Ort, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Contra: Existenzminimum wird unterschritten
Die Sozialleistungen für Asylsuchende und Geduldete liegen ohnehin unterhalb des Bürgergelds – in Deutschland das ermittelte Mindestmaß. Mit der Bezahlkarte können tägliche Bedarfe, die zum Existenzminimum gehören, nicht mehr oder nur zu erhöhten Preisen gedeckt werden. Weil die Bezahlkarte Möglichkeiten zum Sparen, wie Flohmärkte und online-Einkäufe verhindert, können Leistungsempfänger*innen mit der Karte ihren notwendige Bedarf nicht decken. Erforderlich zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist eine erheblich größere Dispositionsfreiheit über die Sozialleistung, als dies die derzeitigen Bezahlkarten zulassen.
Ungleichbehandlung von Empfänger*innen
Die Bezahlkarte verletzt das Recht auf Gleichbehandlung. Eine Ungleichbehandlung besteht zwischen Bezahlkartenempfänger*innen und Empfänger*innen von Bürgergeld, die Sozialleistungen auf ihr reguläres Konto überwiesen bekommen. Sie unterscheidet allein der Aufenthaltsstatus, nicht ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland. Auch Bezahlkartenempfänger*innen halten sich oft schon seit mehreren Jahren in Deutschland auf.
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