Homo- und bisexuelle Männer, die Blut spenden wollten, waren in der Vergangenheit stark eingeschränkt. Um die Versorgung mit Blutkonserven zu verbessern und die Blutspende diskiminierungsfrei zu gestalten, sollen diese Einschränkungen jetzt gelockert werden. Tagger.de beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen dazu.

Von Demet Sürmeli

Welche Regelungen galtenbisher?

Bis 2017 wurden homo- und bisexuelle Männer grundsätzlich von der Blutspende ausgeschlossen. Danach wurden sie zugelassen, wenn sie seit mindestens einem Jahr keinen gleichgeschlechtlichen Verkehr mit einem oder mehreren neuen Sexualpartnern hatten. Im Herbst 2021 wurden die Richtlinien überarbeitet und die 12 Monate wurden auf 4 Monate verkürzt.

Weshalb gab es diese Einschränkungen?

Diese Regelungen waren oft auf die Sorge zurückzuführen, dass das Blut von homo- und bisexuellen Männern mit sexuell übertragbaren Krankheiten, einschließlich HIV, verseucht sein könnte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnet das als „versteckte Diskriminierung“, gegen die er angehen wolle.

Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist der Meinung: man könne die Sicherheit von Blutkonserven auch ohne Diskriminierung gewährleisten.

Weshalb werden die geltenden Gesetze überdacht und geändert?

In Deutschland gibt es einen hohen Bedarf an Blutkonserven, bei einer gleichzeitig geringer werdenden Spendenbereitschaft. Durch die Gesetztesänderung würden viel mehr mögliche Spender in Frage kommen. Auch wird die bisherige Handhabung von vielen als diskriminierend und stigmatisierend empfunden. Im Änderungsantrag für das Transfusionsgesetz heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.“

Was sind die nächsten Schritte?

Die Gesetztesänderung tritt voraussichtlich am 1. April dieses Jahres in Kraft. Danach hat die Bundesärztekammer vier Monate Zeit, um in Absprache mit dem Paul-Ehrlich-Institut eine neue Richtlinie auszuarbeiten.

Wie sieht es zukünftigaus?

Künftig soll sexuelles Risikoverhalten beim Blutspenden geschlechtsneutral eingeordnet werden. Im Änderungsvertrag ist festgehalten, dass ein Ausschluss oder eine Rückstellung der Spende, nur noch auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden sollen.