Kindern unter 14 Jahren, die mit einem fremden Erwachsenen chatten? Keine Seltenheit mehr in den sozialen Medien. „Cybergrooming“ heißt das Ganze. Und – es ist strafbar.

Ein Bericht von Gina-Maria Wiemers, Philippa Baltronat, Ronja Rohen und Leo Maas

„Cybergrooming“ – die Definition ist so klar wie erschreckend: Erwachsene bahnen sich im Internet einen Kontakt zu Kindern. Ihr Ziel: sexueller Missbrauch. Die Kinder sind unter 14 Jahren. Daher ist Cybergrooming strafbar. Wie auch der jüngste Fall in Berlin zeigt. Ein 23-jähriger Mann wirkte durch mehr als 1000 Chat-Nachrichten massiv auf ein Zehnjähriges Mädchen ein, drängt sie unter Versprechungen zu sexuellen Handlungen und fordert sie auf Bilder und Videos davon zu senden. Das Resultat: Das Berliner Landgericht verurteilt den Angeklagten zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Cybergrooming, eine Straftat, die jedoch erst seit 2020 mehr und mehr verfolgt wird.

Ausmaß und Verbreitung des Cybergroomings

Wie verbreitet sexuelle Belästigung in den sozialen Netzwerken ist, unterstreicht die JIM-Studie 2023. Eine Studie die jährlich eine Basisuntersuchung zum Medienumgang der Zwölf- bis 19-Jährigen durchführt. Sie bietet einen Anhaltspunkt für neue Konzepte in den Bereichen Bildung, Kultur und stellt Ergebnisse zur aktuellen Medienentwicklung dar. Die JIM-Studie 2023 gibt an, dass 30 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen, mindestens einmal im Internet belästigt worden sind. Dabei seien Mädchen (36 Prozent) häufiger betroffen als Jungen (24 Prozent). Als Medium wurde die Social-Media-Plattform Instagram am häufigsten in Bezug auf Cybergrooming und sexuelle Belästigung genannt.

Entwicklung der Missbrauchsfälle stark steigend

Dass sexueller Missbrauch immer weiterverbreitet ist, zeigen auch die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik. 2022 gab es bundesweit 23.335 Fälle von sexuellem Missbrauch, in denen die Polizei tätig wurde. Zum Vergleich, in der Statistik von 2020 waren es nur etwa 9.000 Fälle, die bei der Polizei eingegangen sind. Sollten Kinder über das Internet sexuelle Belästigung erlebt haben, ist es für das Umfeld wichtig, aufmerksam zu sein und dem Kind Mut zuzureden. „Eltern sollten die Internetnutzung ihrer Kinder eng begleiten und häufig das Gespräch suchen. Sollte es zur Belästigung kommen, darf dem Kind nie die Schuld zugewiesen werden“, erklärt Franziska Kohl von der Fachberatungsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen bei der AWO in Berlin. Ihr begegnet das Thema „Cybergrooming“ bei ihrer Arbeit immer häufiger. Auf die Frage, ob eine Anzeige des Täters hilfreich sein kann, sagt Kohl: „Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, das liegt immer im Auge der Betroffenen.“

Mehr Verantwortungsreife mit 14 Jahren

Hannah Funke, Strafverteidigerin und Rechtsanwältin aus Dortmund. Eine junge Frau, die sich auf Sexualstraftaten, Gewaltdelikte und Schwerverbrechen spezialisiert hat. Dass sich die Grenze bei 14 Jahren beläuft, liege am Gesetzgeber, erklärt die Rechtsanwältin gegenüber :tagger. Dabei stellt sich unserer Redaktion die Frage warum Kinder über 14 Jahren, die sich ebenfalls dazu noch in der Pubertät befinden durch den Gesetzgeber nicht ausreichend geschützt werden, wenn es um „Cybergrooming“ geht. „Der Gesetzgeber räumt Jugendlichen mehr Verantwortungsreife und sexuelle Selbstbestimmung ein. Diese traut man Kindern unter 14 Jahren nicht zu“, erklärt Hannah Funke. Des Weiteren hebt sie hervor, dass das Alter anhand von biologischen und soziologischen Maßstäben festgelegt wurde. Im Gesetz gelten somit für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren andere Regeln. „Der Kontakt ist nicht per se verboten, aber Jugendliche werden durch weitere Paragrafen wie §182 Strafgesetzbuch (Jugendmissbrauch) stärker geschützt“, erklärt die Anwältin.

Hilfe für Betroffene

Auch bei dem Verein „Nummer gegen Kummer“ mit dem Sitz in Wuppertal beschäftigt man sich vermehrt mit Cybergrooming. Die Vorgehensweise dort lautet wie folgt. „Das Kind in seinem Vorgehen bestärken, ihm zuhören und mit ihm gemeinsam die nächsten Schritte besprechen“, erklärt Julia Akdag. Sie und ihre Kollegen telefonieren täglich mit Kindern, die Opfer sexueller Belästigung wurden. Die Altersspanne der Anrufer gehe von 12 bis 18 Jahren, sagt Akdag.

Um das Ausmaß von Cybergrooming in Zukunft eindämmen zu können, ist verstärkte Präventionsarbeit nötig, da sind sich Polizei und Beratungsstellen einig. Sollte es jedoch doch zu Übergriffen kommen, ist die richtige Kommunikation mit dem Kind das A und O. Dabei sind die Kinder immer Opfer und haben nie eine Mitschuld.

Cybergrooming ein Phänomen, welches heutzutage viel zu oft auftaucht. Vorfälle, die rechtlich verfolgt werden, dies jedoch nur in den wenigsten Fällen. Ein Grund für unser Team von :tagger ein Selbstexperiment durchzuführen. Wie schnell wird unser Team von fremden Erwachsenen über soziale Netzwerke kontaktiert? Was macht der Selbstversuch mit unserer eigenen Psyche? Wie reagiert die Polizei auf eine Anzeige?

Ob unser Selbstversuch funktioniert hat, wie wir vorgegangen sind und welche Probleme uns auf unserem Weg begegnet sind könnt Ihr euch in unserer folgenden Podcastfolge anhören.

Seid Ihr betroffen? Hier bekommt Ihr Hilfe:

  • Nummer gegen Kummer – erreichbar montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 116 111
  • AWO Fachberatungs- und Anlaufstelle zur Intervention und Prävention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche- Tel. 0208/20774273
  • Auch andere Organisationen, wie die Caritas oder Beratungsstellen wie Schattenlicht oder Brennessel bieten euch kostenlose Hilfe an. Die Beratungsstelle in eurer Nähe findet ihr unter www.hilfe-portal-missbrauch.de
  • Wenn Ihr euch im Internet über das Thema informieren wollt, bieten sich folgende Websiten www.Jugendschutz.net
  • Hateaid.org
  • www.buendnis-gegen-cybermobbing.de