Fast die Hälfte aller Stimmen wurden bei der letzten Bundestagswahl per Briefwahl abgegeben (Foto: pixabay)
Egal ob in Radio, Zeitung oder Fernsehen − man merkt, die Bundestagswahlen rücken näher. Neben den regulären Wahlen im Wahllokal werden wieder Millionen von Bürgern ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Worauf gilt es zu achten, welche Fristen sind einzuhalten und – warum gibt es die Briefwahl überhaupt? Wir von tagger.de klären auf.
Von Michel Fark
Warum gibt es die Briefwahl?
Die Briefwahl wurde zur Bundestagswahl 1957 eingeführt, um dem Prinzip der allgemeinen Wahl gerecht zu werden. Menschen, denen der Besuch eines Wahllokals aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, wird so die Möglichkeit gegeben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Was muss ich tun, um die Briefwahl zu beantragen?
Die Briefwahl kann bei der zuständigen Gemeinde persönlich oder schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – beantragt werden. Bei vielen Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit die Briefwahl auch online zu beantragen.
Ab wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Einfache Antwort: Ab sofort! Somit besteht auch die Möglichkeit, an der zuständigen Stelle Briefwahlunterlagen anzufordern und direkt vor Ort zu wählen.
Bis wann kann ich meine Stimme per Briefwahl abgeben?
Ausgefüllte Briefwahlumschläge müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr an der zuständigen Stelle vorliegen. Sie können ihn dort persönlich abgeben oder per Post versenden. Wird diese Frist versäumt, ist der Wahlschein ungültig.
Was müssen im Ausland lebende Deutsche beachten?
Wahlberechtigte Bürger, die im Ausland leben, können ihr Wahlrecht durch die Briefwahl wahrnehmen. Dazu müssen sie sich zunächst in das Wählerverzeichnis eintragen. Ein Antrag ist im Regelfall an die Gemeinde zu stellen, in der man innerhalb Deutschlands zuletzt gelebt hat. Natürlich ist bei dieser Art der Briefwahl die Dauer der Rücksendung des Briefes besonders zu beachten.
Quellen:
- Bundeszentrale für politische Bildung
- Bundeswahlleiterin
- Webarchiv Bundestag
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